AGB
1 FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.
2 ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 30 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 70 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Auftragnehmer kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
3 BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video von „Daunhauer Weddingfilm“, oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebook oder Instagram Seite. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.
Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht können die Veröffentlichungsrechte für 150 Euro gekauft werden. Somit stehen die Bilder nur dem Auftraggeber zur Verfügung.
4 RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
4.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
4.2 Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per E-Mail oder per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.
Eingang der Rücktrittserklärung
– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (30 %) wird einbehalten.
– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
4.3 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
4.4 Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen.
5 EXKLUSIVRECHT
Der Auftragnehmer muss der einzige professionelle Videograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen.
6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von dem Auftragnehmer ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Videografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Videos innerhalb 16 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Videografen. Der Auftragnehmer bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzvideografenteam zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Auftragnehmers am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
7 VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Auftragnehmer stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Augustdorf. Die ersten 100 Km sind im gebuchten Paket enthalten und somit kostenfrei. Für weitere Kilometer betragen die Kosten 0,5 €/km. Die Fahrtkosten werden erst nach der Hochzeit der Restzahlung beigefügt.
8 KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Auftraggeber Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen.
9 ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Auftragnehmers und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der Auftragnehmer ist maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
10 AKZEPTIEREN DER AGBS
Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Daunhauer-Weddingfilm zu.
Nutzungs- und Urheberrecht
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Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
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Der Auftraggeber erwirbt an den Videos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
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Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.